Ein Gesetz aus dem Jahr 1898 ist für Astrologen in Deutschland von großer Bedeutung: das Personenstandsgesetz § 21, hier vor allem Punkt 2. Denn es schreibt vor, dass „Tag, Stunde und Minute der Geburt“ in dem Geburtenregister beurkundet werden müssen. Bekanntlich sind das genau die Daten, die ein Astrologe benötigt, um ein Horoskop zu erstellen. Die aus dem vorletzten Jahrhundert stammende Vorschrift erleichtert uns die Arbeit heute ungemein. Denn auf die Genauigkeit der Geburtsuhrzeit kommt es an! Bereits alle vier Minuten wandert der Aszendent einen Grad weiter auf dem Tierkreis. So kann man ohne Uhrzeit der Geburt das Horoskop nur annähernd berechnen oder muss auf wichtige Faktoren gänzlich verzichten. Die Deutung wird dadurch nicht nur erschwert, sondern teilweise verunmöglicht.
Glücklicherweise sind die Deutschen offenbar ein gesetzestreues Volk. Die Geburtsuhrzeit wird nämlich minutengenau eingetragen. In der Regel übernimmt dies eine Krankenschwester oder die Hebamme. Die Fachkräfte tun dies mit routinierter Sachlichkeit und bei den modernen, genauen Uhren können wir davon ausgehen, dass die verzeichneten Uhrzeiten in den letzten 20, 30 Jahren exakt sind.
Diejenigen, die vor 1980 geboren wurden müssen damit leben, dass in der Regel die Uhrzeit auf 5 Minuten auf- oder abgerundet wurde. Statt 18:28 Uhr steht dann 18:30 Uhr in der Urkunde. Jeder geprüfte Astrologe des Deutschen Astrologen-Verbandes weiß dies und kann dies entsprechend bei seinen Deutungen berücksichtigen. Doch manchmal ist es erforderlich, diese Rundung wieder zu korrigieren.
Und was ist mit Menschen, die ihre Geburtsuhrzeit nicht oder nur ungenau wissen? Ich erinnere mich an einen Klienten, der als Hausgeburt ohne Hebamme zur Welt kam. In der Aufregung hat da niemand die Uhrzeit aufgeschrieben und später wusste man nur noch: „am Nachmittag“. Oder Menschen, die in anderen Ländern geboren wurden. Auch dort gibt es nicht immer verlässliche Aufzeichnungen über Geburtsuhrzeiten. Bei älteren Menschen sind die Unterlagen während des Krieges bisweilen verschütt gegangen. Und dann kommt es natürlich auch immer mal wieder vor, dass man berechtigte Zweifel an der notierten Geburtsuhrzeit hat. Ein menschliches Versehen bei der Eintragung ist schließlich nicht auszuschließen.
In diesen Fällen bietet sich die „Geburtszeitkorrektur“ an. Damit beschreibt der Astrologe eine Vorgehensweise, sozusagen rückwirkend die Geburtsuhrzeit zu bestimmen. Er benötigt dazu einige wichtige, taggenaue Lebensereignisse; zum Beispiel eine Hochzeit, einen Lottogewinn, die Geburt eines Kindes, das Bestehen eines Examens, ein Umzug, ein Unfall und so weiter. Daraus wird bereits ersichtlich: die Geburtszeitkorrektur wird um so exakter, je älter man ist – denn dann liegen einfach mehr Lebensereignisse vor, die man zur Berechnung mit heranziehen kann.
Denn der Großteil der Arbeit ist Rechnerei. Bei der Geburtszeitkorrektur werden die gesammelten Lebensereignisse auf eine möglichst stimmige Geburtuhrzeit hin überprüft. Man geht zunächst von verschiedenen Geburtsuhrzeiten aus und schaut, welche Ereignisse der astrologischen Lehre nach am besten zu den verschiedenen Zeiten passen. In der Regel kommt man zu einem guten Ergebnis. Aber auch dann, wenn das Ergebnis nicht eindeutig ist, zeichnet sich doch eine Tendenz ab. So kann beispielsweise jemand, dessen Aszendent genau auf der Grenze zwischen zwei Tierkreiszeichen gesagt werden, welcher Aszendent denn der für ihn relevante ist.
Der Rechenumfang ist dabei teilweise enorm. Seriös arbeitende Astrologen sitzen unter Umständen drei bis fünf Stunden an ihrer Ausarbeitung. Ein Hinweis für Astrologie-Kenner: die Geburtsuhrzeit darf nämlich nicht nur mit Transiten bestätigt werden, sondern es müssen auch mehrere Direktionsmethoden greifen. Ist das nicht der Fall, muss erst noch weiter gerechnet werden.
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