Als Astrologe bin ich mir, vergleichbar mit Therapeuten, meiner Verantwortung in der Zusammenarbeit mit Ihnen bewusst. So behandele ich selbstverständlich alle Informationen und Daten von Ihnen absolut vertraulich. Ich habe mich darüber hinaus dem Berufsgelöbnis des Deutschen Astrologen Verbandes verpflichtet:
„Ich werde meinen Beruf als beratende Astrologin / beratender Astrologe mit Gewissenhaftigkeit, Sachlichkeit und angemessener Zurückhaltung, Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit ausüben. Meine Deutungen und Erklärungen sind astrologisch fach- und sachgerecht begründet. Sollten sich bestimmte Aussagen auf andere als astrologische Erkenntnismittel gründen, werde ich dies den Klientinnen / Klienten offenlegen. Die Grenzen astrologischer Aussagemöglichkeiten sind mir bewusst. Moralisch wertende Urteile werde ich nicht äußern. Versuche, die Ratsuchenden zu einem bestimmten Verhalten zu drängen oder sie gar durch beängstigende konkrete Ereignisprognosen unter Druck zu setzen, werde ich unterlassen. Ich werde mich darum bemühen, meine Aussagen immer so zu formulieren, dass sie den Ratsuchenden Entwicklungs- und Handlungsmöglichkeiten eröffnen und ihre Fähigkeiten stärken, eigenverantwortlich existentielle Entscheidungen zu treffen. Niemals werde ich irgendeine Konstellation eines Horoskops als „von Natur aus schlecht oder schädlich“ hinstellen und ich will nie etwas voraussagen, was die Ratsuchende oder den Ratsuchenden als Opfer eines unabänderlichen Schicksals erscheinen lässt, am wenigsten einen Todesfall. Niemals werde ich in der Beratung Prognosen über den Todeszeitpunkt eines Menschen machen. Ich werde anvertraute Geheimnisse bewahren und das Vertrauen meiner Klientinnen und Klienten nicht missbrauchen. Ich werde diese nicht übervorteilen und auch sonst keinen unrechtmäßigen Gewinn für mich zu erreichen suchen. Dazu gehört, dass ich nicht ohne Zustimmung der Horoskopeigner im Auftrage Dritter (etwa einer Partnerin / eines Partners oder gar eines Arbeitgebers) Gutachten erstellen werde, die den Horoskopeignern zum Nachteil gereichen könnten. Auch im Falle einer Erziehungsberatung werde ich die Verletzung der Intimsphäre des Kindes auf das im Interesse des Kindes Notwendige beschränken.“